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Die Kurden bilden mit schätzungsweise einer Million Angehörigen etwa 10 Prozent der Bevölkerung Syriens. Während sie bis Ende der 50er Jahre kulturelle Freiheiten genossen, begann um 1962 mit dem Erstarken der panarabischen Ideologie und 1963 mit der Machtübernahme der panarabischen Baath-Partei, die eine ethnische und kulturelle Eigenständigkeit von Minderheiten leugnet, eine restriktive Kurdenpolitik. Sie fand ihren Ausdruck in einer Sondervolkszählung, bei der schon 1962 fast 120.000 Kurden zu Ausländern erklärt und damit aller Bürgerrechte beraubt wurden. Die Zahl der ausgebürgerten Kurden liegt heute bei etwa 200.000. Sie können keinen Pass beantragen, ihre Kinder nicht registrieren und einschulen lassen, nicht legal heiraten, bekommen keine Anstellung im Staatsdienst etc. .
Ebenfalls auf Beginn der 60er Jahre geht die Politik des Arabischen Gürtels zurück, die entlang der Grenze zur Türkei einen 15 km tief in syrisches Gebiet hineinreichenden Streifen Land schaffen wollte, aus dem die ansässigen Kurden aus- und regimetreue arabische Wehrbauern angesiedelt werden sollten. Präsident Assad erklärte das Projekt 1976 offiziell als beendet. Es wird jedoch heimlich fortgesetzt. Mittlerweile werden in Syrien kurdische Dorf-, Berg- und Flussnamen durch arabische ersetzt.
Auch die Kurden, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, genießen keine autonomen kulturellen Rechte. Allerdings werden viele von ihnen stark in das staatliche Leben einbezogen, vielfach sogar in privilegierten Stellungen eingesetzt, um den Präsidenten, der einer religiösen Minderheit angehört, zu unterstützen. Syrien ist immer wieder Zufluchtsland für kurdische Partisanenführer aus den Nachbarländern Irak und Türkei gewesen.
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